AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen · Animierte Erklärvideos & Imagefilme
§ 1Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Vertragsverhältnisse des Auftraggebers, handelnd als Unternehmer iSv. § 14 Abs. 1 BGB, mit Carave.Video Inh. Dominik Carave, Kaiserstr. 114, 76133 Karlsruhe (nachfolgend auch: „Carave.Video" oder „Verwender" genannt) und auf alle gemäß Angebot von Carave.Video hergestellten Film- und Bildproduktionen (nachfolgend „Produktion" genannt) Anwendung.
(2) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen; abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Carave.Video bestätigt werden.
§ 2Herstellung, Beistellungen, Mitwirkungsrechte und -pflichten
(1) Carave.Video stellt seine Dienstleistungen und Produktionen nach den Weisungen und Wünschen des Auftraggebers, auf der Grundlage seiner Beistellungen und/oder Informationen sowie auf der Basis des gemeinsam besprochenen Briefings im Rahmen der gewählten Leistungspakete her.
(2) Der Auftraggeber besorgt die Sicherung seiner Daten. Der Auftraggeber liefert seine Beistellungen / Informationen unverzüglich nach Vertragsbeginn und digital. Die vorgenannten Leistungen des Auftraggebers sind wesentliche Vertragspflichten iSd. nachstehenden § 8 Absatz (2) lit. (b). Etwas anderes gilt nur bei anderslautenden Mitteilungen von Carave.Video in Textform.
(3) Carave.Video teilt dem Auftraggeber vorab die Anforderungen an dessen Beistellungen mit und prüft die Beistellungen bei deren Erhalt auf offensichtliche Mängel. Produkte und oder Dienstleistungen von Carave.Video sind insbesondere dann nicht fehlerhaft oder mangelhaft, wenn Carave.Video nachweist, dass die vom Auftraggeber behauptete Abweichung allein oder überwiegend auf der Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit des von ihm überreichten Materials beruht.
(4) Kann Carave.Video die Produktion mangels notwendiger Beistellungen / Informationen oder Mitwirkung des Auftraggebers über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht fortsetzen, kann Carave.Video von dem Vertrag zurücktreten. Carave.Video hat in diesem Fall Anspruch auf 50% des vereinbarten Brutto-Preises als pauschalierter Mindestersatz für den entstandenen Schaden und die entstandenen Vorhaltekosten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
§ 3Anzahlung, Abschlagsrechnungen und Ratenzahlung
(1) Jedes Video ist ein Projekt für unser kreatives Team mit ersten Anlaufkosten, die unmittelbar nach dem verbindlichen Auftrag entstehen. Zur Deckung dieser Kosten werden 50% des vereinbarten Brutto-Vertragspreises mit Abschluss des Vertrages als Anzahlung sofort fällig. Bei einem Auftragswert über 6.000,- € netto werden monatliche Abschlagsrechnungen zu je gleichen Teilen, mit einer Laufzeit von sechs Monaten, fällig. Beim Ratenkauf wird eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart beträgt der Stundensatz 150,- €. Leistungen auf Stundenbasis werden in Intervallen von 15 Minuten abgerechnet. Für sonn- und feiertägliche Arbeiten wird ein Aufschlag von 30% erhoben.
(3) Sämtliche Preise und Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(4) Verzug bei Ratenzahlung; Fälligkeit des Gesamtbetrags. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Rate in Verzug und begleicht den ausstehenden Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung durch Carave.Video, ist Carave.Video berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den gesamten noch ausstehenden Vertragspreis als Einmalzahlung sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 4Korrekturwünsche des Auftraggebers; nachträgliche Anpassungen
Gemäß der Carave.Video „Zufriedenheitsgarantie" gewährt Carave.Video dem Auftraggeber eine im vereinbarten Preis inbegriffene Korrekturmöglichkeit, in Form von:
- 3 Feedbackschleifen für das Drehbuch
- 2 Feedbackschleifen für das Storyboard
- 1 Feedbackschleife für Animation und Postproduktion (ausgenommen bereits produzierter Sprechtexte)
In den einzelnen Produktionsschritten gelten nicht bemängelte Inhalte als abgenommen und freigegeben. Die Abnahme bleibt in den darauffolgenden Produktionsschritten bestehen. Nach Abschluss einer Produktionsphase und deren Freigabe können weitere Änderungen vorgenommen werden (sog. „nachträgliche Änderungen"). Die entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und müssen vorab in Textform durch Carave.Video angegeben und durch den Auftraggeber bestätigt werden.
§ 5Lieferfristen; Termine
Die von Carave.Video genannten Liefertermine und -fristen beinhalten nicht die Dauer für die Mitwirkung / Beistellungen des Auftraggebers, es sei denn, es wird die Dauer bzw. Frist für die Mitwirkung ausdrücklich von Carave.Video im Angebot benannt.
§ 6Abnahme der Leistungen
Carave.Video zeigt dem Auftraggeber nach jeder Produktionsphase deren Fertigstellung in Textform an. Wünscht der Auftraggeber binnen zwei Wochen nach der Anzeige der Fertigstellung keine Änderungen oder macht er keine Mängel in Textform geltend und hat die Produktionsphase keine wesentlichen Mängel, gilt die jeweilige Produktionsphase als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
§ 7Nutzungsrechte; Referenzen
(1) Soweit nicht anders vereinbart räumt Carave.Video dem Auftraggeber an den Laufbildern als dem fertigen vertragsgegenständlichen Produkt (nicht an seinen Bestandteilen) ein exklusives und nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum vereinbarten Nutzungszweck ein. Der Auftraggeber darf das Produkt mit Ausnahme von TV-, Radio-, Kinoausstrahlungen oder zur Ausstrahlung entgeltlicher Ads auf jede Art nutzen. Weitere Begrenzungen des Nutzungsrechts ergeben sich aus der entsprechenden Lizenz des Lieferanten der Musik.
(2) Wünscht der Auftraggeber die Rechte für eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung oder an einzelnen Grafiken / Illustrationen, Audio- oder Sprachelementen etc., bedarf dies der gesonderten entgeltlichen Genehmigung.
(3) Auf Verlangen von Carave.Video ist der Auftraggeber verpflichtet, über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion schriftlich Auskunft zu erteilen.
(4) Der Auftraggeber stellt Carave.Video seine Beistellungen frei von Rechten Dritter zur Verfügung und räumt Carave.Video das zeitlich, räumlich und sächlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Produktion in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und unter Wiedergabe des Logos des Auftraggebers auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
(5) Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Carave.Video hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei.
(6) Nutzungsrechte bei Ratenzahlung. Soweit die Vergütung in Raten beglichen wird, räumt Carave.Video dem Auftraggeber die in Absatz (1) beschriebenen Nutzungsrechte aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Vertragspreises ein. Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Auftraggeber ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung des Werkes, sofern er seinen Ratenzahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.
Gerät der Auftraggeber mit einer oder mehreren Raten in Verzug, ruht dieses vorläufige Nutzungsrecht bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge. Carave.Video ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die weitere Nutzung des Werkes schriftlich zu untersagen, bis alle offenen Beträge ausgeglichen sind. Mit vollständiger Bezahlung des Vertragspreises gehen die Nutzungsrechte gemäß Absatz (1) endgültig und unwiderruflich auf den Auftraggeber über.
§ 8Haftungsbegrenzung
(1) Carave.Video haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(2) Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit:
- (a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
- (b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten;
- (c) im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit;
- (d) im Falle des Verzugs für Schäden bis zu einer Höhe von pauschal 3% des Lieferwertes für jede vollendete Woche, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes;
- (e) im Falle des Verzugs ein für den Auftraggeber wesentlicher Leistungszeitpunkt vereinbart ist;
- (f) soweit Carave.Video eine Garantie für die Beschaffenheit oder einen Beschaffungsrisiko iSv. § 276 BGB übernommen hat;
- (g) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
(3) Im Falle leichter Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Carave.Video nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(6) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
§ 9Geheimhaltung
Carave.Video ist zur Geheimhaltung verpflichtet und trifft alle zumutbaren und üblichen Maßnahmen zur Geheimhaltung. Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter, Filmschaffende, Subunternehmer) werden entsprechend zugunsten des Auftraggebers verpflichtet.
§ 10Textform; Vertraulichkeit
(1) Der Inhalt einer E-Mail gilt als rechtliche Willenserklärung, wenn die E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders am Ende der Nachricht enthält.
(2) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.
§ 11Nicht wahrgenommene Termine
Vom Kunden gebuchte oder von uns bestätigte Termine mit unseren Mitarbeitern (z. B. Autoren, Projektmanagern, Motion Designern usw.) sind verbindlich.
Wird ein solcher Termin nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn durch den Kunden abgesagt oder verschoben, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 150,00 € netto pro Termin zu berechnen. Das Ausfallhonorar entspricht dem durchschnittlichen Stundensatz für die geblockte Arbeitszeit und wird unabhängig von einer späteren Nachholung des Termins fällig.
§ 12Besondere Bedingungen für KI-Werbevideos
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für die von Carave.Video angebotenen KI-gestützten Werbevideos („KI-Werbevideos"). Sie finden keine Anwendung auf klassische Erklärvideos, Werbevideos oder sonstige Leistungen ohne KI-Einsatz.
(1) KI-gestützte Erstellung: Bei KI-Werbevideos erfolgt die Erstellung ganz oder teilweise unter Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Inhalte werden individuell für den Auftraggeber erstellt, basieren jedoch auf algorithmischen Prozessen. Ein Anspruch auf rechtliche Einzigartigkeit oder vollständige Exklusivität besteht nicht.
(2) Kreativleistung und Stilistik: KI-Werbevideos zeichnen sich durch eine bewusst übersteigerte, dramaturgisch verdichtete und visuell intensive Inszenierung aus. Der Auftraggeber erkennt diesen Stil ausdrücklich als wesentlichen Bestandteil der Leistung an.
(3) Korrekturschleifen: Im Leistungsumfang enthalten sind: 1 Korrekturschleife auf das Skript, 1 Korrekturschleife auf die visuelle Gestaltung und 1 Korrekturschleife auf Animation, Schnitt und Vertonung. Weitere Änderungen sowie eine nachträgliche konzeptionelle Neuausrichtung werden gesondert berechnet.
(4) Kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet: KI-Werbevideos dienen der Unterstützung von Marketingmaßnahmen, insbesondere zur Steigerung von Aufmerksamkeit und Interaktion. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg (Klickzahlen, Leads, Conversion-Raten oder Umsatz) wird nicht geschuldet.
(5) Einsatz in Werbekampagnen: Die Verantwortung für den Einsatz der KI-Werbevideos in Werbekampagnen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Dies umfasst insbesondere die Auswahl der Zielgruppen, den Budgeteinsatz, die Plattform (z. B. Meta, Google etc.) sowie die rechtliche Zulässigkeit der Werbeinhalte. Carave.Video übernimmt keine Verantwortung für die Ausspielung, Reichweite oder algorithmische Bewertung der Inhalte durch Werbeplattformen.
(6) Nutzungsrechte bei KI-Inhalten: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt im Rahmen der technisch und rechtlich möglichen Nutzung von KI-generierten Inhalten. Ein Anspruch auf exklusive Nutzung oder Ausschluss ähnlicher Inhalte bei Dritten besteht nicht. Dies gilt insbesondere auch für Stil, Dramaturgie und visuelle Elemente.
(7) KI-Systeme / Tools: Carave.Video behält sich vor, zur Erstellung unterschiedliche KI-Systeme und Tools einzusetzen. Änderungen oder Abweichungen, die sich aus technischen Weiterentwicklungen ergeben, stellen keinen Mangel dar.
(8) Keine Konkurrenzprüfung: Eine Prüfung auf Branchen-, Wettbewerbs- oder Motivähnlichkeiten findet nicht statt.
§ 13Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Gerichtsstand
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne das UN-Kaufrecht.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe.
§ 14Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
